Börseninformationen

Hier können sich Käufer und Anbieter alle nötigen Informationen holen, bevor sie auf unsere Fischbörse kommen.

Wichtige Information: bei uns auf der Börse kann nur in Bar gezahlt werden!



Börsenordnung

Ausgabe: Februar 2025

Anbieter müssen sich bei der Information (Börsenkasse) melden

Händler, oder in ihrem Auftrag tätige Personen, sind als Anbieter nicht erlaubt

Verkäufe dürfen nur über die Börsenkasse abgewickelt werden. Der Umkostenbeitrag beträgt (als Spende für den Verein) für Mitglieder 10% der Einnahmen und für Nichtmitglieder 15% der Einnahmen

– die Beckenmiete für die Verkaufsaquarien (inklusive vorgewärmten Wasser, Luftanschluss und Strom) beträgt für kleine Becken 1.- € und größere 2.- €

Wer nichts gewinnt, verliert auch nichts! -> somit erhält jeder, der nichts verkauft hat, seine Beckenmiete zurück!

benutzte Verkaufsbecken und Pflanzenschalen müssen am Schluss gereinigt werden

– es dürfen nur gesunde Tiere und Pflanzen angeboten werden

– die gesetzlichen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutzgesetz sind einzuhalten


Bei Verstoß der Börsenordnung kann dies zum Ausschluss von künftigen Börsen führen.

Die Vorstandstandschaft


Weitere Informationen für den Anbieter

Dem Anbieter wird vom Verein für die Beckenmiete gestellt:

Verkaufsaquarien in generell zwei Größenvariationen: ca. 50 x 20 x 35 cm oder 30 x 20 x 35 cm (Länge x Tiefe x Höhe). Es sind auch größere Verkaufsaquarien vorhanden, welche auf Absprache und Aufpreis geliehen werden können).

Beleuchtung der Verkaufsaquarien

Strom in Form einer Mehrfachsteckdose

Druckluftanschluss für die Sauerstoffversorgung der Verkaufsaquarien (Tipp: Belüfterstein mitbringen)

Vorgewärmtes Leitungswasser für die Zwischenhaltung der meisten Fische in den Verkaufsbecken gut machbar. Wir empfehlen, eigenes Aquarienwasser damit zu vermischen und bei empfindlichen Tieren mehr vom eigenen Wasser mitzubringen.


Als Anbieter sollte man mitbringen:

Wenn Fische angeboten werden sollen, ist ein Filter und wenn nötig Heizer nach dem Tierschutzgesetz verpflichtend. Ebenfalls müssen Verstecksmöglichkeiten, wie z.B. (Kunst-)Pflanzen, Wurzeln, Steine, etc. angeboten und die Spiegelung des Glasbodens z.B. mittels Kies oder Sand reduziert werden, um den Stress der Tiere zu minimieren.

(Tipp: optimal ein luftbetriebener Filter, da dieser das Becken gleichzeitig rein hält und belüftet)

Thermometer zur Temperaturkontrolle des Verkaufsbeckenwassers

Kescher

Handtuch

Becher oder Wasserschlauch (zum befüllen der Transportbeutel)

Transportbeutel für die Fische und Aquarienpflanzen (können auch an der Börsenkasse erworben werden)

Isoliertüten für die Transportbeutel (sehr wichtig vor allem bei kalten Temperaturen und vermindert zudem den Stress der Tiere, da diese sichtgeschützt dem Kunden mitgegeben werden können. Tipp: diese selbst aus Zeitungspapier basteln oder die Transportbeutel vor Ort in Zeitungspapier gut einwickeln und zukleben.)

Beschriftung der angebotenen Fische und Pflanzen

Schreibmaterial zur Eintragung der Verkäufe auf den Börsenzetteln (damit die Kunden an der Börsenkasse bezahlen können)


bei Fragen: info@avdr.de

Kontaktieren Sie uns

(07347) 3630

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